Schullaufbahnentscheidung: Abschlüsse und Anschlüsse
Welche Abschlüsses sind an der Wolf-von-Gemmingen-Schule möglich?
An der Wolf-von-Gemmingen-Schule kann nach Klasse 9 der Hauptschulabschluss und nach Klasse 10 der Realschulabschluss abgelegt werden.
Nach dem 10. Schuljahr ist gegebenenfalls ein Wechsel an ein allgemeinbildendes oder berufliches Gymnasium möglich, um das Abitur abzulegen.
Wird in Klasse 9 der Hauptschulabschluss abgelegt, so besteht die Möglichkeit in Klasse 10 den Realschulabschluss abzulegen. Eine Wiederholung der Klasse 9 auf Realschul-Niveau (M-Niveau) ist in diesem Fall empfehlenswert.
Wann muss die Entscheidung getroffen werden, welcher Abschluss angestrebt wird?
Die Entscheidung, welcher Schulabschluss angestrebt wird, muss erst in Klasse 8 getroffen werden. Dadurch haben die Schülerinnen und Schüler mehr Zeit, ihre eigenen Stärken und Schwächen zu erforschen und den Bildungsgang zu wählen, der auf sie zugeschnitten ist. In Klasse 9 gibt es nochmals die Möglichkeit, seine getroffene Wahl für das folgende Schuljahr anzupassen.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden...
... in Klasssenstufe 8, ob ihr Kind
- in Klassenstufe 9 die Hauptschulabschlussprüfung anstreben soll oder nicht.
... in Klassenstufe 9, ob ihr Kind
- nach erfolgreichem Hauptschulabschluss die schulische Laufbahn an der Gemeinschaftsschule abschließen soll.
- nach erfolgreichem Hauptschulabschluss in Klassenstufe 9 diese Klassenstufe erneut besuchen soll, (...), mit dem Ziel, die Realschulabschlussprüfung oder die Versetzung nach der gymnasialen Versetzungsordnung anzustreben.
- in Klassenstufe 10 die Realschulabschlussprüfung anstreben soll.
- in Klassenstufe 10 die Versetzung nach der gymnasialen Versetzungsordnung anstreben soll.
Der Zeitplan ist in Klasse 8 und 9 identisch:
bis zum 15. Oktober
Elternpflegschaftssitzung mit Informationen zu der Schullaufbahnberatung
bis zum 1. März
Beratungsgespräche zwischen Klassenlehrkraft und Eltern
bis zum 15. März
Erstellung und Ausgabe der Schullaufbahnempfehlung an die Eltern
bis zum 1. April
Entscheidung der Erziehungsberechtigten
bis zum 15. Juni
Entscheidung der Erziehungsberechtigten bei Inanspruchnahme zusätzlicher Beratung durch eine Beratungslehrkraft