Lernentwicklungsbericht und Noten
Was ist ein Lernentwicklungsbericht?
Anstelle eines Zeugnisses, in dem die Leistung mit Noten beurteilt wird, erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Gemeinschaftsschule einen Lernentwicklungsbericht, der detailliert aufzeigt, welche Kompetenzen im Laufe eines Schulhalbjahres bzw. Schuljahres erreicht wurden. Er gibt eine differenzierte Rückmeldung über die Stärken und
Schwächen der Schülerin oder des Schülers und beschreibt sowohl die individuelle Entwicklung wie auch den Leistungsstand der Schülerin bzw. des Schülers bezüglich der im Bildungsplan formulierten Anforderungen.
Nur in den Abschlussklassen (Klassen 9 bzw. 10) gibt es ,,herkömmliche“ Zeugnisse mit Noten. Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen verwenden hierzu einheitliche Zeugnisformulare.
Der Lernentwicklungsbericht ist kein Arbeitszeugnis. Die Schülerin bzw. der Schüler wird pädagogisch und nicht nach arbeitsrechtlichen Maßstäben beurteilt.
Gibt es an der Gemeinschaftsschule Noten?
Auf Wunsch der Eltern kann der Lernentwicklungsbericht in den Klassen 5-8 mit Noten ergänzt werden.
Wir empfehlen, in den Klassen 5 und 6 zunächst auf Noten zu verzichten. In den Klassen 7-8 wird im Hinblick auf Bewerbungen und zur Orientierung bei der Schullaufbahnentscheidung dazu geraten, Noten im Lernentwicklungsbericht ausweisen zu lasssen. In den Abschlussklassen (Klasen 9 und 10) sind Noten verpflichtend vorgesehen.
Klassen 5-6
- Empfehlung, auf Noten im Lernentwicklngsbericht zu verzichten.
- Bei Lernnachweisen (Klassenarbeiten) werden keine Noten ausgewiesen (können aber bei der Lehrkraft erfragt werden).
Klassen 7-8
- im Hinblick auf Bewerbungen: Empfehlung, Noten im Lernentwicklungsbericht ausweisen zu lassen.
- Noten werden auch auf den Lernnachweisen vermerkt.
Klassen 9-10
- Zeugnis ersetzt den Lernentwicklungsbericht in den Abschlussklasssen.
- Noten sind in den Abschlussklassen verbindlich vorgeschrieben.
- Noten werden somit auch auf den Lernnachweisen ausgewiesen.